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Behörde für Nachlasspflegschaft beantragen

Zuständig ist in der Regel das Nachlassgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Nachlasspflegschaft beantragen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Nachlassgericht

Zuständig für:

  • Erbschein
  • Testament
  • Nachlasssachen

Weitere Wege

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