Behörde für Befreiung vom Schulunterricht beantragen
Zuständig ist in der Regel das Schulamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Befreiung vom Schulunterricht beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Befreiung vom Schulunterricht beantragen.
Schulamt
Zuständig für:
- Einschulung
- Schulwechsel
- Schulpflicht