Behörde für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen
Zuständig ist in der Regel das Versorgungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen.
Versorgungsamt
Zuständig für:
- Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung
- Soziale Entschädigung