Zuständig ist in der Regel das Versorgungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen.
Zuständig für: