Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Sorgerechtsverfügung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sorgerechtsverfügung beantragen.
Zuständig für: