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Recht & Justiz

Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen

Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen mit dem zuständigen Staatsanwaltschaft in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 70.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag mit Aktenzeichen stellen

    Schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

  2. 2

    Prüfung durch die Staatsanwaltschaft

    Abwägung zwischen Einsichtsinteresse und Ermittlungszweck.

  3. 3

    Aktenübersendung oder Einsicht vor Ort

    An den Verteidiger oder zur Einsicht in den Räumen der Behörde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Beschuldigte (über ihren Verteidiger), Verletzte/Nebenkläger und sonstige Personen mit berechtigtem Interesse.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne Aktenzeichen gestellt
  • Akteneinsicht durch Beschuldigten direkt statt über Verteidiger beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Akteneinsicht würde den Untersuchungszweck gefährden
  • Berechtigtes Interesse nicht ausreichend dargelegt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen?

In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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