Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen
Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen mit dem zuständigen Staatsanwaltschaft in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
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Antrag mit Aktenzeichen stellen
Schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
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Prüfung durch die Staatsanwaltschaft
Abwägung zwischen Einsichtsinteresse und Ermittlungszweck.
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Aktenübersendung oder Einsicht vor Ort
An den Verteidiger oder zur Einsicht in den Räumen der Behörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beschuldigte (über ihren Verteidiger), Verletzte/Nebenkläger und sonstige Personen mit berechtigtem Interesse.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne Aktenzeichen gestellt
- •Akteneinsicht durch Beschuldigten direkt statt über Verteidiger beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Akteneinsicht würde den Untersuchungszweck gefährden
- •Berechtigtes Interesse nicht ausreichend dargelegt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen?▼
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %