Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft.
Damit wir Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen mit dem zuständigen Staatsanwaltschaft in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag mit Aktenzeichen stellen
Schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Prüfung durch die Staatsanwaltschaft
Abwägung zwischen Einsichtsinteresse und Ermittlungszweck.
Aktenübersendung oder Einsicht vor Ort
An den Verteidiger oder zur Einsicht in den Räumen der Behörde.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Beschuldigte (über ihren Verteidiger), Verletzte/Nebenkläger und sonstige Personen mit berechtigtem Interesse.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.