Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für Ausländer, die in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt wird, ggf. mit Zustimmung der Arbeitsagentur.
Damit wir Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Arbeitsvertrag bzw. Stellenangebot.
Beteiligung der Arbeitsagentur
Prüfung der Arbeitsbedingungen und ggf. Vorrangprüfung.
Vermerk der Beschäftigungserlaubnis
Im elektronischen Aufenthaltstitel.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit nicht bereits uneingeschränkt erlaubt.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.