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Hessen

Baumfällgenehmigung beantragen in Eppstein

Wer in Eppstein (Hessen) Baumfällgenehmigung beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 3 Wochen rechnen. Untere Naturschutzbehörde – Main-Taunus-Kreis (zuständig für Eppstein) ist zuständig.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan mit Standort des Baums · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos bis 150 € je nach Leistung

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen in Eppstein

Wer Baumfällgenehmigung beantragen in Eppstein beantragt, sollte mit ca. 3 Wochen rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen

    Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.

  2. 2

    Vor-Ort-Begutachtung

    Bei Bedarf prüft die Behörde den Zustand des Baums vor Ort.

  3. 3

    Genehmigung mit Auflagen

    Häufig verbunden mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung.

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan mit Standort des BaumsPflicht
  • Personalausweis oder ReisepassPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, deren Baum unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt (meist ab bestimmtem Stammumfang).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
  • Ersatzpflanzung nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein triftiger Grund für die Fällung
  • Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Baumfällgenehmigung beantragen

Fragen & Antworten

Darf ich kranke oder gefährliche Bäume sofort fällen?

Bei akuter Gefahr (z. B. Umsturzgefahr) ist eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung zulässig, sollte aber der Behörde nachträglich angezeigt werden.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Datenqualität
100 %

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