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Rheinland-Pfalz

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans in Altenkirchen (Westerwald)

Wer in Altenkirchen (Westerwald) (Rheinland-Pfalz) Antrag auf Änderung des Bebauungsplans beantragt, sollte mit etwa ca. 24 Monate rechnen. Stadtplanungsamt Altenkirchen (Westerwald) (zuständig für Altenkirchen (Westerwald)) ist zuständig.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan · Begründung des Anliegens

  2. 2

    Kosten

    50–500 € je nach Verfahren

Bearbeitungszeit

ca. 24 Monate in Altenkirchen (Westerwald)

Wer Antrag auf Änderung des Bebauungsplans in Altenkirchen (Westerwald) beantragt, sollte mit ca. 24 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 12 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schriftlichen Antrag ans Stadtplanungsamt stellen

    Begründung und Lageplan beifügen.

  2. 2

    Politischen Beschluss abwarten

    Gemeinderat entscheidet über Aufstellung des B-Plans.

  3. 3

    Beteiligungsverfahren

    Öffentliche Auslegung; Einwendungen durch Anwohner möglich.

Benötigte Unterlagen

  • LageplanPflicht
  • Begründung des AnliegensPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger, die eine Nutzung anstreben, die der aktuelle B-Plan nicht zulässt.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kosten des Verfahrens (Erschließung, Gutachten) unterschätzt
  • Kein Vorhabenträgervertrag abgeschlossen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Widerspruch zu übergeordnetem Flächennutzungsplan
  • Kein städtebauliches Erfordernis

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Alles zu Antrag auf Änderung des Bebauungsplans

Fragen & Antworten

Habe ich einen Anspruch auf Änderung?

Nein, die Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Datenqualität
100 %

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