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Brandenburg

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans in Oder-Spree

Wer in Oder-Spree (Brandenburg) Antrag auf Änderung des Bebauungsplans beantragt, sollte mit etwa ca. 24 Monate rechnen. Stadtplanungsamt Oder-Spree (zuständig für Oder-Spree) ist zuständig.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan · Begründung des Anliegens

  2. 2

    Kosten

    50–500 € je nach Verfahren

Bearbeitungszeit

ca. 24 Monate in Oder-Spree

Wer Antrag auf Änderung des Bebauungsplans in Oder-Spree beantragt, sollte mit ca. 24 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 12 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schriftlichen Antrag ans Stadtplanungsamt stellen

    Begründung und Lageplan beifügen.

  2. 2

    Politischen Beschluss abwarten

    Gemeinderat entscheidet über Aufstellung des B-Plans.

  3. 3

    Beteiligungsverfahren

    Öffentliche Auslegung; Einwendungen durch Anwohner möglich.

Benötigte Unterlagen

  • LageplanPflicht
  • Begründung des AnliegensPflicht

Zuständige Stelle

In Oder-Spree (Brandenburg): Stadtplanungsamt Oder-Spree (zuständig für Oder-Spree)

Alle Behörden für Antrag auf Änderung des Bebauungsplans →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger, die eine Nutzung anstreben, die der aktuelle B-Plan nicht zulässt.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kosten des Verfahrens (Erschließung, Gutachten) unterschätzt
  • Kein Vorhabenträgervertrag abgeschlossen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Widerspruch zu übergeordnetem Flächennutzungsplan
  • Kein städtebauliches Erfordernis

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Alles zu Antrag auf Änderung des Bebauungsplans

Fragen & Antworten

Habe ich einen Anspruch auf Änderung?

Nein, die Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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