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Bayern

Berufskrankheit anzeigen in Höchstädt an der Donau

Berufskrankheit anzeigen in Höchstädt an der Donau läuft über Unfallkasse Höchstädt an der Donau (zuständig für Höchstädt an der Donau); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 1 Monate.

Zuletzt geprüft: 14. September 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Höchstädt an der Donau

In Höchstädt an der Donau rechnen wir mit ca. 1 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 2 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berufskrankheit beim Arzt oder selbst anzeigen

    Berufskrankheitenanzeige an die zuständige BG oder Unfallkasse.

  2. 2

    Medizinische Begutachtung

    Berufsgenossenschaft beauftragt Gutachter zur Kausalitätsprüfung.

  3. 3

    Entscheidung über Anerkennung

    Bei Anerkennung: Heilbehandlung, Berufskrankheitsrente je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder ReisepassPflicht
  • Formular / AntragPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, bei denen der Verdacht einer Berufskrankheit (z. B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose) besteht.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige nur durch Arzt abgewartet (Eigenanzeige möglich)
  • Berufliche Exposition nicht ausreichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit nach BK-Liste
  • Kausalzusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Berufskrankheit anzeigen

Fragen & Antworten

Wer kann eine Berufskrankheit anzeigen?

Ärzte sind zur Anzeige verpflichtet. Versicherte können die Erkrankung auch selbst anzeigen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Gesundheit
Datenqualität
100 %

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