Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn Angehörige oder der Nachlass dies nicht leisten können.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Übernahme der Bestattungskosten beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Sterbeurkunde · Kostenvoranschlag Bestatter
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
So gehen Sie vor
- 1
Antrag vor Beauftragung stellen
Möglichst vor Abschluss des Bestattungsvertrags beim Sozialamt stellen.
- 2
Kostenvoranschlag einreichen
Vom Bestattungsunternehmen, Beschränkung auf 'einfache, ortsübliche' Bestattung.
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Bewilligung und Zahlung
Direkt an das Bestattungsunternehmen oder Erstattung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die zur Bestattung verpflichtet sind (z. B. Angehörige) und denen die Kosten nicht zumutbar ist.
Einkommensgrenze
Einkommens- und Vermögensprüfung nach SGB XII; Bedürftigkeit erforderlich.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Bezahlung/Beauftragung des Bestatters gestellt
- •Keine Kostenvoranschläge eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verpflichtete Person verfügt über ausreichendes Einkommen/Vermögen
- •Kosten übersteigen den Rahmen einer ortsüblichen einfachen Bestattung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Übernahme der Bestattungskosten beantragen?▼
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %