Sterbegeld beantragen (Beihilfe) beantragen
Antrag auf Sterbegeld aus der Beihilfe für Beamte/Versorgungsempfänger oder vergleichbare Zuschüsse berufsständischer Versorgungswerke beim Tod naher Angehöriger.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Sterbegeld beantragen (Beihilfe) mit dem zuständigen Beihilfestelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sterbegeld beantragen (Beihilfe).
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sterbeurkunde · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Beihilfestelle stellen
Mit Sterbeurkunde und Nachweis der Beihilfeberechtigung.
- 2
Auszahlung
An die Erben bzw. Hinterbliebenen.
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Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beihilfeberechtigte (Beamte, Pensionäre) bzw. deren Hinterbliebene beim Tod des Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antragsfrist versäumt
- •Sterbeurkunde nicht im Original/beglaubigt eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes nicht beihilfeberechtigt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Sterbegeld beantragen (Beihilfe)?▼
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %