Wer in Krakow am See (Mecklenburg-Vorpommern) Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (zuständig für Krakow am See) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Technische Datenblätter des Funksystems · Standortbeschreibung
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
ca. 2 Monate in Krakow am See
Wer Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen in Krakow am See beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Frequenzbedarf und technische Parameter festlegen
Art der Nutzung, Sendeleistung, Standort.
Antrag online stellen
Über das Online-Portal der Bundesnetzagentur (EMF-Datenbank).
Zuteilungsbescheid abwarten
Prüfung auf Verfügbarkeit und technische Verträglichkeit.
Wer bekommt es?
Unternehmen und Institutionen, die Frequenzen für lizenzpflichtige Funkanwendungen benötigen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Nein, viele Frequenzen (z. B. Standard-WLAN) sind lizenzfrei nutzbar.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten