Daueraufenthalt-EU beantragen
Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Daueraufenthalt-EU beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzungen prüfen
5 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge.
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Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Nachweisen zu Einkommen, Sprache und Wohnraum.
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Erteilung der Niederlassungserlaubnis-EU
Unbefristet und mit erweiterter Freizügigkeit innerhalb der EU.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Drittstaatsangehörige mit mindestens 5-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Sprachkenntnissen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vorgeschriebene Vorbeitragszeiten zur Rentenversicherung (60 Monate) nicht erreicht
- •Nachweise zu Wohnraum (ausreichende Wohnfläche) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht gesichert
- •Sprachkenntnisse (i. d. R. B1) oder Rentenbeiträge (60 Monate) nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Daueraufenthalt-EU beantragen?▼
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Datenqualität
- 100 %