Niederlassungserlaubnis beantragen
Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Niederlassungserlaubnis beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Niederlassungserlaubnis beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Reisepass · Sprachzertifikat B1 · Rentenversicherungsverlauf
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
So gehen Sie vor
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Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).
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Termin bei der Ausländerbehörde
Antrag mit allen Nachweisen persönlich stellen.
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Entscheidung und Aushändigung
Bei positivem Bescheid wird der unbefristete Titel ausgestellt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit i. d. R. mind. 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis, gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Sprachkenntnissen (i. d. R. B1) und Rentenbeiträgen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Rentenversicherungsverlauf nicht vollständig vorgelegt
- •Sprachzertifikat fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Aufenthaltsdauer noch nicht ausreichend
- •Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert
- •Sprachniveau B1 nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange muss man in Deutschland gelebt haben?▼
In der Regel 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis, für Inhaber einer Blauen Karte EU teils schon nach 21–33 Monaten.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Datenqualität
- 100 %