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Aufenthalt & Migration

Niederlassungserlaubnis beantragen

Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Niederlassungserlaubnis beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Niederlassungserlaubnis beantragen.

Bearbeitung: ca. 3 MonateErfolgsquote: 75.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Reisepass · Sprachzertifikat B1 · Rentenversicherungsverlauf

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).

  2. 2

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Antrag mit allen Nachweisen persönlich stellen.

  3. 3

    Entscheidung und Aushändigung

    Bei positivem Bescheid wird der unbefristete Titel ausgestellt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit i. d. R. mind. 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis, gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Sprachkenntnissen (i. d. R. B1) und Rentenbeiträgen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Rentenversicherungsverlauf nicht vollständig vorgelegt
  • Sprachzertifikat fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Aufenthaltsdauer noch nicht ausreichend
  • Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert
  • Sprachniveau B1 nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange muss man in Deutschland gelebt haben?

In der Regel 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis, für Inhaber einer Blauen Karte EU teils schon nach 21–33 Monaten.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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