Wer in Neuenstadt am Kocher (Baden-Württemberg) Einbürgerung beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 4 Monate rechnen. Einbürgerungsbehörde Landkreis Heilbronn (zuständig für Neuenstadt am Kocher) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Aufenthaltstitel · Einbürgerungstest-Zertifikat · Deutschkenntnisnachweis (B1)
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
ca. 4 Monate in Neuenstadt am Kocher
In Neuenstadt am Kocher rechnen wir mit ca. 4 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen
Ausländerbehörde oder Einbürgerungsstelle der Gemeinde.
Einbürgerungstest ablegen
33 Fragen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und deutschem Alltagswissen, mind. 17 richtig.
Einbürgerungsurkunde erhalten
Feierliche Aushändigung bei der Behörde.
Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.
Zertifikat des BAMF über bestandenen Einbürgerungstest.
Sprachzertifikat B1 oder gleichwertiger Nachweis.
Wer bekommt es?
Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt von mind. 5 Jahren (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Deutschkenntnissen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ja. Ausnahmen bestehen z. B. für EU-Bürger, Staatenlose und bestimmte Länder, die keine Entlassung ermöglichen.