Wer in Kronberg im Taunus (Hessen) Eingliederungshilfe beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Sozialamt – Hochtaunuskreis (zuständig für Kronberg im Taunus) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
ca. 2 Monate in Kronberg im Taunus
In Kronberg im Taunus rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Antrag beim zuständigen Amt stellen
In der Regel beim Sozialamt (Träger der Eingliederungshilfe, SGB IX). Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung ggf. beim Jugendamt (§ 35a SGB VIII).
Gesamtplanverfahren
Bedarfsermittlung gemeinsam mit der betroffenen Person.
Bewilligung der Leistungen
Z. B. Assistenz, Wohnunterstützung, Teilhabe am Arbeitsleben.
Wer bekommt es?
Menschen mit wesentlicher Behinderung oder drohender Behinderung, die Unterstützung zur Teilhabe benötigen.
Einkommensgrenze
Einkommens- und Vermögenseinsatz nach SGB IX/SGB XII, mit erhöhten Freibeträgen gegenüber der reinen Sozialhilfe.
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Nachweis des Grades der Behinderung