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Hessen

Erbschein beantragen in Bad Homburg vor der Höhe

Erbschein beantragen in Bad Homburg vor der Höhe läuft über Nachlassabteilung Amtsgericht Bad Homburg (zuständig für Bad Homburg vor der Höhe); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 1 Monate.

Zuletzt geprüft: 14. September 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Sterbeurkunde des Erblassers

  2. 2

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Bad Homburg vor der Höhe

Wer Erbschein beantragen in Bad Homburg vor der Höhe beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers stellen

    Persönlich, ggf. mit notarieller Unterstützung.

  2. 2

    Eidesstattliche Versicherung ablegen

    Erbe bestätigt die angegebenen Tatsachen an Eides statt.

  3. 3

    Erbschein erhalten

    Gegen Gebühr (nach Nachlasswert gestaffelt).

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde des ErblassersPflicht

    Nachweis des Todesfalls.

  • Familienstammbuch / HeiratsurkundeOft vergessen

    Zum Nachweis familiärer Beziehungen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erbinnen und Erben, die ihre Erbenstellung offiziell nachweisen müssen.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Eidesstattliche Versicherung nicht vorbereitet
  • Sterbeurkunde oder Familienstammbuch fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbrecht nicht nachgewiesen
  • Testament oder Erbvertrag liegt vor und ist ungeklärt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Erbschein beantragen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Erbschein beantragen?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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