In Geislingen an der Steige rechnen wir mit etwa ca. 18 Monate Bearbeitungszeit für Klage vor dem Finanzgericht erheben – zuständig: Finanzgericht Geislingen an der Steige.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Einspruchsentscheidung · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 18 Monate in Geislingen an der Steige
Wer Klage vor dem Finanzgericht erheben in Geislingen an der Steige beantragt, sollte mit ca. 18 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Einspruchsentscheidung abwarten
Klage ist erst nach abgeschlossenem Einspruchsverfahren zulässig.
Klage beim Finanzgericht einreichen
Schriftlich oder elektronisch, innerhalb eines Monats.
Aussetzung der Vollziehung beantragen
Damit die strittige Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss.
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige, deren Einspruch gegen einen Steuerbescheid abgelehnt wurde.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 540 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren