Klage vor dem Finanzgericht erheben in Rhein-Hunsrück-Kreis läuft über Finanzgericht Rhein-Hunsrück-Kreis; in der Region dauert es derzeit etwa ca. 18 Monate.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Einspruchsentscheidung · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 18 Monate in Rhein-Hunsrück-Kreis
Wer Klage vor dem Finanzgericht erheben in Rhein-Hunsrück-Kreis beantragt, sollte mit ca. 18 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Einspruchsentscheidung abwarten
Klage ist erst nach abgeschlossenem Einspruchsverfahren zulässig.
Klage beim Finanzgericht einreichen
Schriftlich oder elektronisch, innerhalb eines Monats.
Aussetzung der Vollziehung beantragen
Damit die strittige Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss.
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige, deren Einspruch gegen einen Steuerbescheid abgelehnt wurde.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 540 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.