Wer in Bad Nenndorf (Niedersachsen) Frequenzzuteilung beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (zuständig für Bad Nenndorf) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Technische Spezifikation der Funkanlage · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
ca. 1 Monate in Bad Nenndorf
Wer Frequenzzuteilung beantragen in Bad Nenndorf beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen
Online mit technischen Angaben zur Anlage (Sendeleistung, Frequenzbereich, Standort).
Frequenzplanung und Verträglichkeitsprüfung
Prüfung auf Verträglichkeit mit bestehenden Zuteilungen.
Zuteilungsbescheid erhalten
Gegen Gebühr, mit Auflagen zum Betrieb der Anlage.
Angaben zu Sendeleistung, Frequenzbereich und Standort.
Wer bekommt es?
Unternehmen und Privatpersonen, die Funkanlagen außerhalb allgemein zugeteilter Frequenzen betreiben möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 42 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.