Abgabe eines gefundenen Gegenstands beim städtischen Fundbüro, einschließlich Informationen zu Finderlohn und Eigentumsübergang.
Damit wir Fundsache beim Fundbüro abgeben mit dem zuständigen Fundbüro in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fundsache beim Fundbüro abgeben.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Fund unverzüglich anzeigen
Beim Fundbüro oder der Polizei, mit Angabe von Fundort und -zeit.
Gegenstand abgeben
Das Fundbüro verwahrt die Sache und sucht den Eigentümer.
Finderlohn bzw. Eigentumsübergang
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist (i. d. R. 6 Monate) kann der Finder Eigentümer werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die einen verlorenen Gegenstand gefunden haben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.