Gaststättenerlaubnis beantragen
Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststättengesetz, einschließlich gesundheits- und baurechtlicher Anforderungen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Gaststättenerlaubnis beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gaststättenerlaubnis beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
So gehen Sie vor
- 1
Unterrichtung bei der IHK absolvieren
Schulung zu Hygiene, Jugendschutz und Lebensmittelrecht.
- 2
Antrag beim Ordnungsamt/Gewerbeamt stellen
Mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Bescheinigung des Gesundheitsamts.
- 3
Abnahme der Räumlichkeiten
Durch Bauaufsicht, Brandschutz und Lebensmittelüberwachung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die eine Gaststätte, Bar oder ein Restaurant mit Alkoholausschank eröffnen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz (IHK) nicht nachgewiesen
- •Gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit
- •Räumlichkeiten erfüllen bau-, brandschutz- oder hygienerechtliche Anforderungen nicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Gaststättenerlaubnis beantragen?▼
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %