Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Behördliche Erlaubnis für das Halten von Hunden, die nach Landesrecht als gefährlich oder kampfhundeartig eingestuft werden.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Sachkundenachweis und Führungszeugnis vorlegen
Nachweis der persönlichen Eignung.
- 2
Haftpflichtversicherung nachweisen
Mit Mindestdeckungssummen nach Landesrecht.
- 3
Wesenstest absolvieren (falls gefordert)
Bei manchen Rassen Voraussetzung für die Erlaubnis.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Haltung bereits vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
- •Wesenstest des Hundes nicht absolviert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Zuverlässigkeit der haltenden Person nicht nachgewiesen (Führungszeugnis)
- •Fehlender Sachkundenachweis
- •Haftpflichtversicherung nicht ausreichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen?▼
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %