Behördliche Erlaubnis für das Halten von Hunden, die nach Landesrecht als gefährlich oder kampfhundeartig eingestuft werden.
Damit wir Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Sachkundenachweis und Führungszeugnis vorlegen
Nachweis der persönlichen Eignung.
Haftpflichtversicherung nachweisen
Mit Mindestdeckungssummen nach Landesrecht.
Wesenstest absolvieren (falls gefordert)
Bei manchen Rassen Voraussetzung für die Erlaubnis.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.