Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs (z. B. Grundstückskauf) beim Finanzamt, Grundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer.
Damit wir Grunderwerbsteuer-Anzeige einreichen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grunderwerbsteuer-Anzeige einreichen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos
Notar zeigt den Kaufvertrag dem Finanzamt an
Erfolgt automatisch nach Beurkundung.
Grunderwerbsteuerbescheid
Das Finanzamt setzt die Steuer anhand des Kaufpreises fest.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach Zahlung der Steuer, Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Käufer und Verkäufer von Grundstücken sowie Notare, die den Vorgang anzeigen müssen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.