In Rhein-Erft-Kreis rechnen wir mit etwa ca. 1 Monate Bearbeitungszeit für Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen – zuständig: Sozialamt Stadt Wesseling (zuständig für Rhein-Erft-Kreis).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
ca. 1 Monate in Rhein-Erft-Kreis
Wer Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen in Rhein-Erft-Kreis beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Durch die Deutsche Rentenversicherung.
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
Bewilligung der laufenden Leistung
Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarfe werden monatlich gezahlt.
Wer bekommt es?
Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen/Vermögen den Bedarf nicht deckt.
Einkommensgrenze
Anrechnung von Einkommen und Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze (i. d. R. 10.000 € pro Person).
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.