Zum Inhalt springen
Brandenburg

Hilfe zur Pflege beantragen in Oder-Spree

Wer in Oder-Spree (Brandenburg) Hilfe zur Pflege beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Sozialamt / Gesundheitsant (zuständig für Oder-Spree) ist zuständig.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Pflegegrad-Bescheid · Heimvertrag / Kostenaufstellung · Vermögensauskunft

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Oder-Spree

Sozialamt / Gesundheitsant (zuständig für Oder-Spree) in Oder-Spree braucht derzeit ca. 1 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Pflegegrad sicherstellen

    Hilfe zur Pflege setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.

  2. 2

    Antrag beim Sozialamt stellen

    Mit Heimvertrag bzw. Kosten der häuslichen Pflege und Einkommens-/Vermögensnachweisen.

  3. 3

    Bescheid und Kostenübernahme

    Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenen Mitteln.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegrad-BescheidPflicht
  • Heimvertrag / KostenaufstellungPflichtOft vergessen
  • VermögensauskunftPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

In Oder-Spree (Brandenburg): Sozialamt / Gesundheitsant (zuständig für Oder-Spree)

Alle Behörden für Hilfe zur Pflege beantragen →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige Personen, deren Pflegekosten (z. B. im Pflegeheim) durch Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht gedeckt sind.

Einkommensgrenze

Einsatz von Einkommen oberhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenzen sowie Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 €).

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
  • Vermögensauskunft unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
  • Pflegegrad fehlt oder unzureichend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Hilfe zur Pflege beantragen

Fragen & Antworten

Muss das eigene Haus verkauft werden?

Ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück ist während des eigenen Wohnens i. d. R. Schonvermögen, kann aber bei dauerhaftem Heimaufenthalt relevant werden.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

Weiterlesen

Oft auch gesucht