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Gewerbe & Selbständigkeit

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren beantragen

Verpflichtende gesundheitliche Belehrung beim Gesundheitsamt für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig werden (§ 43 IfSG).

Wo wohnen Sie?

Damit wir Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    20–60 € je nach Gemeinde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren

    Vielerorts auch als Online-Belehrung möglich.

  2. 2

    Belehrung absolvieren

    Information über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie Hygieneanforderungen.

  3. 3

    Bescheinigung aufbewahren

    Muss dem Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die gewerbsmäßig mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel zu tun haben.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht durchgeführt
  • Bescheinigung älter als 3 Monate bei Tätigkeitsbeginn

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Fragen & Antworten

    Wie lange dauert Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren?

    In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesportal (verwaltung.bund.de)
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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