Verpflichtende gesundheitliche Belehrung beim Gesundheitsamt für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig werden (§ 43 IfSG).
Damit wir Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren
Vielerorts auch als Online-Belehrung möglich.
Belehrung absolvieren
Information über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie Hygieneanforderungen.
Bescheinigung aufbewahren
Muss dem Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn vorgelegt werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die gewerbsmäßig mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel zu tun haben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.