GmbH-Insolvenz anmelden in Berlin
Wer in Berlin (Berlin) GmbH-Insolvenz anmelden beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Insolvenzgericht Berlin ist zuständig.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Insolvenzantrag mit Begründung · Gläubigerliste · Vermögensverzeichnis
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Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate in Berlin
In Berlin rechnen wir mit ca. 1 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
So gehen Sie vor
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Insolvenzreife prüfen
Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen – ggf. mit Steuerberater/Rechtsanwalt.
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Antrag beim Insolvenzgericht stellen
Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) des Gesellschaftssitzes einreichen.
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Verfahrenseröffnung
Gericht bestellt Insolvenzverwalter und leitet das Regelinsolvenzverfahren ein.
Benötigte Unterlagen
- Insolvenzantrag mit BegründungPflicht
- GläubigerlistePflicht
- VermögensverzeichnisPflichtOft vergessen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Geschäftsführer oder Vorstand einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG mit Insolvenzreife.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Insolvenzantragspflicht versäumt (max. 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit)
- •Unvollständige Gläubiger- oder Vermögensliste
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antrag nicht vollständig oder nicht fristgerecht gestellt
- •Kein Nachweis der Zahlungsunfähigkeit oder drohenden Zahlungsunfähigkeit
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Alles zu GmbH-Insolvenz anmelden
Fragen & Antworten
Welches Gericht ist für GmbH-Insolvenz zuständig?▼
Das Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft – dort sitzt das Insolvenzgericht (nicht das Gewerbeamt).
Bis wann muss der Insolvenzantrag gestellt werden?▼
Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich.