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Berlin

GmbH-Insolvenz anmelden in Berlin

Wer in Berlin (Berlin) GmbH-Insolvenz anmelden beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Insolvenzgericht Berlin ist zuständig.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Insolvenzantrag mit Begründung · Gläubigerliste · Vermögensverzeichnis

  2. 2

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Berlin

In Berlin rechnen wir mit ca. 1 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

So gehen Sie vor

  1. 1

    Insolvenzreife prüfen

    Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen – ggf. mit Steuerberater/Rechtsanwalt.

  2. 2

    Antrag beim Insolvenzgericht stellen

    Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) des Gesellschaftssitzes einreichen.

  3. 3

    Verfahrenseröffnung

    Gericht bestellt Insolvenzverwalter und leitet das Regelinsolvenzverfahren ein.

Benötigte Unterlagen

  • Insolvenzantrag mit BegründungPflicht
  • GläubigerlistePflicht
  • VermögensverzeichnisPflichtOft vergessen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Geschäftsführer oder Vorstand einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG mit Insolvenzreife.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Insolvenzantragspflicht versäumt (max. 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit)
  • Unvollständige Gläubiger- oder Vermögensliste

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antrag nicht vollständig oder nicht fristgerecht gestellt
  • Kein Nachweis der Zahlungsunfähigkeit oder drohenden Zahlungsunfähigkeit

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Alles zu GmbH-Insolvenz anmelden

Fragen & Antworten

Welches Gericht ist für GmbH-Insolvenz zuständig?

Das Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft – dort sitzt das Insolvenzgericht (nicht das Gewerbeamt).

Bis wann muss der Insolvenzantrag gestellt werden?

Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich.

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