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Nordrhein-Westfalen

Integrationskurs beantragen in Lippe

In Lippe rechnen wir mit etwa ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit für Integrationskurs beantragen – zuständig: BAMF Lippe.

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:BAMF Lippe

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Aufenthaltstitel · Zulassungsbescheid BAMF

  2. 2

    Kosten

    2,29 € pro Unterrichtsstunde, bei Bürgergeld-Bezug oder geringem E

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen in Lippe

BAMF Lippe in Lippe braucht derzeit ca. 2 Wochen. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim BAMF stellen

    Online-Formular oder über die Ausländerbehörde.

  2. 2

    Zulassungsbescheid abwarten

    Berechtigung zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskurs.

  3. 3

    Kursträger finden und anmelden

    Liste zugelassener Träger über die BAMF-Webseite.

  4. 4

    Abschlussprüfung ablegen

    Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und Test „Leben in Deutschland“.

Benötigte Unterlagen

  • AufenthaltstitelPflicht
  • Zulassungsbescheid BAMFPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

In Lippe (Nordrhein-Westfalen): BAMF Lippe

Alle Behörden für Integrationskurs beantragen →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Neuzuwanderer mit Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, Familiennachzug oder bei Verpflichtung durch die Ausländerbehörde sowie freiwillig Berechtigte.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 94.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zulassungsbescheid nicht abgewartet, Kurs eigenmächtig begonnen
  • Fristen für Verpflichtungsbescheid versäumt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bereits ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden (Berechtigung entfällt)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Integrationskurs beantragen

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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