Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, nachdem der Widerspruch erfolglos blieb.
Damit wir Klage gegen einen Behördenbescheid erheben mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage gegen einen Behördenbescheid erheben.
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Widerspruchsbescheid · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Widerspruchsbescheid abwarten
Klage ist erst nach erfolglosem Widerspruch zulässig (sofern kein Ausnahmefall).
Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (beA/EGVP), Frist: 1 Monat.
Mündliche Verhandlung und Urteil
Bei Unterliegen ist Berufung/Revision unter Voraussetzungen möglich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, deren Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt abgelehnt wurde oder bei denen ein Vorverfahren entbehrlich ist.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.