Klage gegen einen Behördenbescheid erheben beantragen
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, nachdem der Widerspruch erfolglos blieb.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Klage gegen einen Behördenbescheid erheben mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Widerspruchsbescheid · Personalausweis oder Reisepass
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
- 1
Widerspruchsbescheid abwarten
Klage ist erst nach erfolglosem Widerspruch zulässig (sofern kein Ausnahmefall).
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Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (beA/EGVP), Frist: 1 Monat.
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Mündliche Verhandlung und Urteil
Bei Unterliegen ist Berufung/Revision unter Voraussetzungen möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt abgelehnt wurde oder bei denen ein Vorverfahren entbehrlich ist.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
- •Kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt trotz geringen Einkommens
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klagefrist von einem Monat versäumt
- •Klage unzulässig (z. B. fehlendes Vorverfahren)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Klage gegen einen Behördenbescheid erheben?▼
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %