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Recht & Justiz

Klage gegen einen Behördenbescheid erheben beantragen

Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, nachdem der Widerspruch erfolglos blieb.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Klage gegen einen Behördenbescheid erheben mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 9 MonateErfolgsquote: 35.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Widerspruchsbescheid · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Widerspruchsbescheid abwarten

    Klage ist erst nach erfolglosem Widerspruch zulässig (sofern kein Ausnahmefall).

  2. 2

    Klage beim Verwaltungsgericht einreichen

    Schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (beA/EGVP), Frist: 1 Monat.

  3. 3

    Mündliche Verhandlung und Urteil

    Bei Unterliegen ist Berufung/Revision unter Voraussetzungen möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, deren Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt abgelehnt wurde oder bei denen ein Vorverfahren entbehrlich ist.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
  • Kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt trotz geringen Einkommens

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klagefrist von einem Monat versäumt
  • Klage unzulässig (z. B. fehlendes Vorverfahren)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Klage gegen einen Behördenbescheid erheben?

In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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