In Kirchheim unter Teck rechnen wir mit etwa ca. 10 Monate Bearbeitungszeit für Klage gegen Krankenkasse bei Leistungsablehnung – zuständig: Sozialgericht Kirchheim unter Teck.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Widerspruchsbescheid der Krankenkasse · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 10 Monate in Kirchheim unter Teck
Wer Klage gegen Krankenkasse bei Leistungsablehnung in Kirchheim unter Teck beantragt, sollte mit ca. 10 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Widerspruchsbescheid abwarten
Sozialgerichtliche Klage setzt abgeschlossenes Widerspruchsverfahren voraus.
Klage beim Sozialgericht einreichen
Innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Gerichtsverfahren
Das Sozialgericht entscheidet ohne Gerichtskosten für Versicherte.
Ausgangspunkt für die Fristberechnung.
Wer bekommt es?
Versicherte, deren Widerspruch gegen eine Leistungsablehnung der Krankenkasse abgewiesen wurde.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 38.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 300 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.