Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen
Zustimmungsverfahren des Integrationsamts vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen mit dem zuständigen Integrationsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
So gehen Sie vor
- 1
Antrag des Arbeitgebers beim Integrationsamt
Vor Ausspruch jeder Kündigung erforderlich.
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Anhörung von Arbeitnehmer, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Das Integrationsamt holt Stellungnahmen ein.
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Entscheidung des Integrationsamts
Erst nach Zustimmung kann die Kündigung wirksam ausgesprochen werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer (GdB ab 30 mit Gleichstellung), denen gekündigt werden soll – das Verfahren wird vom Arbeitgeber eingeleitet.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Arbeitgeber kündigt ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts (Kündigung dann unwirksam)
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kündigung steht nicht im Zusammenhang mit der Behinderung – Zustimmung dennoch ggf. versagt bei unzureichender Begründung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen?▼
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %