Zustimmungsverfahren des Integrationsamts vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten.
Damit wir Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen mit dem zuständigen Integrationsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag des Arbeitgebers beim Integrationsamt
Vor Ausspruch jeder Kündigung erforderlich.
Anhörung von Arbeitnehmer, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Das Integrationsamt holt Stellungnahmen ein.
Entscheidung des Integrationsamts
Erst nach Zustimmung kann die Kündigung wirksam ausgesprochen werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer (GdB ab 30 mit Gleichstellung), denen gekündigt werden soll – das Verfahren wird vom Arbeitgeber eingeleitet.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.