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Recht & Justiz

Kündigungsschutzklage einreichen beantragen

Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Feststellung der Unwirksamkeit.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Kündigungsschutzklage einreichen mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kündigungsschutzklage einreichen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 65.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Kündigungsschreiben

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist beachten

    Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

  2. 2

    Klage beim Arbeitsgericht einreichen

    Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, auch ohne Anwalt möglich.

  3. 3

    Gütetermin

    Häufig endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses für unwirksam halten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung versäumt
  • Kündigungsschreiben nicht im Original aufbewahrt

Häufige Ablehnungsgründe

  • 3-Wochen-Frist versäumt
  • Kündigung formal und materiell wirksam

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange Zeit habe ich für die Klage?

Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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