Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Feststellung der Unwirksamkeit.
Damit wir Kündigungsschutzklage einreichen mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Kündigungsschreiben
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Frist beachten
Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, auch ohne Anwalt möglich.
Gütetermin
Häufig endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, die eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses für unwirksam halten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam.