Kündigungsschutzklage einreichen beantragen
Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Feststellung der Unwirksamkeit.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Kündigungsschutzklage einreichen mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Kündigungsschreiben
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
- 1
Frist beachten
Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
- 2
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, auch ohne Anwalt möglich.
- 3
Gütetermin
Häufig endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, die eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses für unwirksam halten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung versäumt
- •Kündigungsschreiben nicht im Original aufbewahrt
Häufige Ablehnungsgründe
- •3-Wochen-Frist versäumt
- •Kündigung formal und materiell wirksam
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange Zeit habe ich für die Klage?▼
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %