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Nordrhein-Westfalen

Lohnsteuerermäßigung in Bocholt

In Bocholt rechnen wir mit etwa ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit für Lohnsteuerermäßigung – zuständig: Finanzamt Ahaus (zuständig für Bocholt).

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:ELSTER – Finanzverwaltung

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen in Bocholt

In Bocholt rechnen wir mit ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 2 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen

    Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über ELSTER oder in Papierform.

  2. 2

    Voraussichtliche Kosten eintragen

    Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen schätzen und belegen.

  3. 3

    Freibetrag wird eingetragen

    Das Finanzamt trägt den Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Lohnsteuer-ErmäßigungPflicht
  • Nachweise zu den geltend gemachten KostenOft vergessen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Unterhaltszahlungen oberhalb der Pauschbeträge.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 91.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Belege/Schätzung der Kosten fehlen
  • Antrag erst spät im Jahr gestellt – Wirkung dadurch geringer

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussichtliche Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Antrag erst nach dem 30. November gestellt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Lohnsteuerermäßigung

Fragen & Antworten

Wie lange gilt der Freibetrag?

In der Regel zwei Kalenderjahre, danach muss er neu beantragt werden.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
ELSTER – Finanzverwaltung
Datenqualität
100 %

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