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Thüringen

Mutterschaftsgeld in Sonneberg

In Sonneberg rechnen wir mit etwa ca. 1 Woche Bearbeitungszeit für Mutterschaftsgeld – zuständig: Ihre Krankenkasse.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Arbeitgeberbescheinigung zum Mutterschaftsgeld · Mutterpass / ärztliche Bescheinigung

  2. 2

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche in Sonneberg

In Sonneberg rechnen wir mit ca. 1 Woche Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständigkeit klären

    Gesetzlich Versicherte: eigene Krankenkasse. Nicht gesetzlich Versicherte: oft Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

  2. 2

    Bescheinigung vom Arbeitgeber holen

    Nachweis über Arbeitsverhältnis und Entgelt für die Berechnung.

  3. 3

    Antrag bei der Krankenkasse stellen

    Formular der Krankenkasse einreichen; Auszahlung parallel zum Mutterschutz.

Benötigte Unterlagen

  • Arbeitgeberbescheinigung zum MutterschaftsgeldPflichtOft vergessen
  • Mutterpass / ärztliche BescheinigungPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwangere und Mütter in der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt; bei Früh-/Mehrlingsgeburten länger).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Arbeitgeberbescheinigung fehlt
  • Antrag bei Elterngeldstelle statt Krankenkasse gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und kein Anspruch über das BAS

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Mutterschaftsgeld

Fragen & Antworten

Ist Mutterschaftsgeld dasselbe wie Elterngeld?

Nein. Mutterschaftsgeld läuft in der Mutterschutzfrist über die Krankenkasse (bzw. BAS). Elterngeld kommt danach von der Elterngeldstelle.

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