Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses, wenn die Erben unbekannt oder noch nicht ermittelt sind.
Damit wir Nachlasspflegschaft beantragen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Nachlasspflegschaft beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) stellen
Mit Darlegung des Sicherungsbedürfnisses, z. B. offene Forderungen.
Bestellung eines Nachlasspflegers
Durch das Gericht, meist ein Rechtsanwalt oder Notar.
Verwaltung und Erbenermittlung
Der Nachlasspfleger sichert den Nachlass und ermittelt die Erben.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Gläubiger des Nachlasses, Behörden oder sonstige Personen mit berechtigtem Interesse an der Sicherung eines Nachlasses unbekannter Erben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.