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Bildung

Nachprüfung in der Schule beantragen

Antrag auf eine zusätzliche Prüfung, mit der eine nicht ausreichende Note in einem Fach ausgeglichen werden kann, um die Versetzung zu erreichen.

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Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 60.0 %
Zuletzt geprüft: 03. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 50 € Bearbeitungsgebühr

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Schulleitung stellen

    Innerhalb der in der Schulordnung festgelegten Frist nach Zeugnisausgabe.

  2. 2

    Nachprüfung in den Sommerferien

    Mündliche oder schriftliche Prüfung im betroffenen Fach.

  3. 3

    Entscheidung über die Versetzung

    Bei Bestehen erfolgt die Versetzung in die nächsthöhere Klasse.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung an einer einzigen mangelhaften Note in einem ausgleichsfähigen Fach scheitert.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antragsfrist (meist innerhalb weniger Tage nach Zeugnisausgabe) versäumt
  • Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen der Schulordnung (z. B. Anzahl mangelhafter Fächer) nicht erfüllt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Nachprüfung in der Schule beantragen?

In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datenqualität
100 %

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