In Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim rechnen wir mit etwa ca. 2 Monate Bearbeitungszeit für Schulbegleitung beantragen – zuständig: Schulamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (zuständig für Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 2 Monate in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
In Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Antrag beim zuständigen Sozial-/Jugendhilfeträger stellen
Mit ärztlicher/psychologischer Stellungnahme und Stellungnahme der Schule.
Bedarfsermittlung
Im Rahmen des Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahrens.
Bewilligung und Einsatz der Schulbegleitung
Meist befristet für ein Schuljahr, mit jährlicher Überprüfung.
Wer bekommt es?
Schulpflichtige Kinder mit (drohender) Behinderung, die ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen können.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.