Wer in Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) Schulbegleitung beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Schulamt Rhein-Erft-Kreis (zuständig für Rhein-Erft-Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 2 Monate in Rhein-Erft-Kreis
Wer Schulbegleitung beantragen in Rhein-Erft-Kreis beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Antrag beim zuständigen Sozial-/Jugendhilfeträger stellen
Mit ärztlicher/psychologischer Stellungnahme und Stellungnahme der Schule.
Bedarfsermittlung
Im Rahmen des Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahrens.
Bewilligung und Einsatz der Schulbegleitung
Meist befristet für ein Schuljahr, mit jährlicher Überprüfung.
Wer bekommt es?
Schulpflichtige Kinder mit (drohender) Behinderung, die ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen können.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.