Schwerbehindertenausweis beantragen in Neuenstadt am Kocher läuft über Schwerbehindertenstelle / Versorgungsamt – Heilbronn (zuständig für Neuenstadt am Kocher); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 3 Monate.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befunde/Atteste · Passfoto
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
ca. 3 Monate in Neuenstadt am Kocher
In Neuenstadt am Kocher rechnen wir mit ca. 3 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Formular mit Angabe aller Erkrankungen und behandelnden Ärzte.
Ärztliche Unterlagen werden angefordert
Das Amt holt Befundberichte direkt bei den Ärzten ein.
Feststellungsbescheid mit GdB
Bei GdB ≥ 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt, ggf. mit Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF).
Wer bekommt es?
Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Je nach GdB und Merkzeichen z. B. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen bei Bus/Bahn und Rundfunkbeitragsbefreiung (Merkzeichen RF).
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Bei zusätzlichem Pflegebedarf