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Bayern

Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Ansbach

Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Ansbach läuft über Versorgungsamt Ansbach; in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.

Zuletzt geprüft: 04. August 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate in Ansbach

In Ansbach rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 3 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.

  2. 2

    Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen

    Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.

  3. 3

    Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten

    Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche BefundberichtePflicht

    Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.

  • Personalausweis oder ReisepassPflicht

Zuständige Stelle

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
  • Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 20 (keine Feststellung)
  • Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen

Fragen & Antworten

Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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