Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Gößnitz
Wer in Gößnitz (Thüringen) Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Versorgungsamt Gößnitz ist zuständig.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass
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Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate in Gößnitz
In Gößnitz rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
So gehen Sie vor
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Antrag beim Versorgungsamt stellen
Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.
- 2
Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen
Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.
- 3
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche BefundberichtePflicht
Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.
- Personalausweis oder ReisepassPflicht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
- •Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •GdB unter 20 (keine Feststellung)
- •Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alles zu Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen
Fragen & Antworten
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?▼
Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %