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Bayern

Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Heideck

In Heideck rechnen wir mit etwa ca. 2 Monate Bearbeitungszeit für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen – zuständig: Versorgungsamt Heideck.

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate in Heideck

In Heideck rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 3 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.

  2. 2

    Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen

    Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.

  3. 3

    Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten

    Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche BefundberichtePflicht

    Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.

  • Personalausweis oder ReisepassPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
  • Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 20 (keine Feststellung)
  • Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen

Fragen & Antworten

Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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