Wer in Radolfzell am Bodensee (Baden-Württemberg) Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Schwerbehindertenstelle / Versorgungsamt – Konstanz (zuständig für Radolfzell am Bodensee) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
ca. 2 Monate in Radolfzell am Bodensee
Wer Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Radolfzell am Bodensee beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.
Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen
Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.
Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.
Wer bekommt es?
Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten