Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Schwarzenbach an der Saale
Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Schwarzenbach an der Saale läuft über Versorgungsamt Schwarzenbach an der Saale (zuständig für Schwarzenbach an der Saale); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate in Schwarzenbach an der Saale
In Schwarzenbach an der Saale rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.
- 2
Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen
Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.
- 3
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche BefundberichtePflicht
Aktuelle Berichte aller behandelnden Ärzte und Kliniken.
- Personalausweis oder ReisepassPflicht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
- •Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •GdB unter 20 (keine Feststellung)
- •Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alles zu Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen
Fragen & Antworten
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?▼
Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %
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- Versorgungsamt Schwarzenbach an der Saale (zuständig für Schwarzenbach an der Saale)
Zuständige Behörde
- Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen in Schwarzenbach an der Saale
- Stadt Schwarzenbach an der Saale
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