Zum Inhalt springen
StaatsNavigator
Familienleistungen

Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben

Erklärung nicht miteinander verheirateter Eltern gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar, dass sie das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind gemeinsam ausüben möchten.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vaterschaft anerkennen lassen

    Sofern noch nicht geschehen, Voraussetzung für die gemeinsame Sorge.

  2. 2

    Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar abgeben

    Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen und unterschreiben.

  3. 3

    Eintragung der gemeinsamen Sorge

    Die Erklärung wird beurkundet und ist ab sofort wirksam.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Erklärung nur durch einen Elternteil abgegeben (beide müssen persönlich erscheinen)
  • Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Nicht miteinander verheiratete Eltern eines gemeinsamen Kindes.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Erklärung nur durch einen Elternteil abgegeben (beide müssen persönlich erscheinen)
  • Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen