Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen
Antrag auf Erlass oder Ermäßigung der kommunalen Straßenreinigungsgebühren bei besonderer Härte oder Befreiungstatbeständen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen mit dem zuständigen Stadtkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Stadtkasse/Kämmerei stellen
Mit Begründung des Härtefalls.
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Prüfung anhand der Gebührensatzung
Erlass ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.
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Bescheid über Erlass oder Ablehnung
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer in besonderen Härtefällen, z. B. bei geringem Einkommen oder fehlerhafter Veranlagung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Gebührenbescheid gestellt
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Härtefall nicht ausreichend nachgewiesen
- •Gebührensatzung sieht keine Befreiung vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen?▼
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- BMWSB
- Datenqualität
- 100 %