Antrag auf Erlass oder Ermäßigung der kommunalen Straßenreinigungsgebühren bei besonderer Härte oder Befreiungstatbeständen.
Damit wir Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen mit dem zuständigen Stadtkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Antrag bei der Stadtkasse/Kämmerei stellen
Mit Begründung des Härtefalls.
Prüfung anhand der Gebührensatzung
Erlass ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.
Bescheid über Erlass oder Ablehnung
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer in besonderen Härtefällen, z. B. bei geringem Einkommen oder fehlerhafter Veranlagung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.