Meldung von Schlaglöchern, beschädigten Gehwegen oder defekter Straßenbeleuchtung an das zuständige Straßenbauamt zur Mängelbeseitigung.
Damit wir Straßenschaden melden mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Straßenschaden melden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Schaden mit Ort und ggf. Foto melden
Online-Mängelmelder oder telefonisch beim Straßenbauamt.
Begutachtung durch das Straßenbauamt
Einstufung der Dringlichkeit (z. B. akute Gefahr).
Behebung des Schadens
Je nach Dringlichkeit kurzfristig oder im Rahmen der nächsten Sanierung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Schaden an einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg feststellen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.