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Sonstiges

Straßenschaden melden beantragen

Meldung von Schlaglöchern, beschädigten Gehwegen oder defekter Straßenbeleuchtung an das zuständige Straßenbauamt zur Mängelbeseitigung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Straßenschaden melden mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Straßenschaden melden.

Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 90.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schaden mit Ort und ggf. Foto melden

    Online-Mängelmelder oder telefonisch beim Straßenbauamt.

  2. 2

    Begutachtung durch das Straßenbauamt

    Einstufung der Dringlichkeit (z. B. akute Gefahr).

  3. 3

    Behebung des Schadens

    Je nach Dringlichkeit kurzfristig oder im Rahmen der nächsten Sanierung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Schaden an einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg feststellen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Genaue Ortsangabe (z. B. Hausnummer, Beschreibung der Stelle) fehlt
  • Foto des Schadens nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Fragen & Antworten

    Wie lange dauert Straßenschaden melden?

    In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesportal (verwaltung.bund.de)
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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