Stundung kommunaler Abgaben beantragen in Märkischer Kreis läuft über Vollstreckungsstelle Märkischer Kreis (zuständig für Märkischer Kreis); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 1 Woche.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Kosten
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ca. 1 Woche in Märkischer Kreis
In Märkischer Kreis rechnen wir mit ca. 1 Woche Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Antrag bei der Vollstreckungsstelle / Stadtkasse stellen
Mit Begründung und Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage.
Prüfung der Voraussetzungen
Behörde prüft vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und öffentliches Interesse.
Stundungsbescheid
Festlegung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, ggf. gegen Zinsen.
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen, die kommunale Abgaben vorübergehend nicht begleichen können.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.